Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
MAVALA Studio
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen MAVALA Studio, Inhaberin Gina Fink, Vala-Lamberger-Straße 24, 64646 Heppenheim, nachfolgend „MAVALA Studio“ genannt, und ihren Kunden.
- MAVALA Studio bietet Dienstleistungen in den Bereichen Hundebetreuung sowie Social Media Management an.
- Die Leistungen im Bereich Hundebetreuung richten sich insbesondere an Verbraucher. Die Leistungen im Bereich Social Media Management richten sich insbesondere an Unternehmer und gewerbliche Kunden.
- Abweichende Vereinbarungen haben Vorrang, sofern sie zwischen MAVALA Studio und dem Kunden ausdrücklich vereinbart wurden.
Teil A - Allgemeine Bestimmungen
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
- Art und Umfang der jeweiligen Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot, dem jeweiligen Vertrag, der Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.
- Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots, die Unterzeichnung eines Vertrags, eine ausdrückliche Buchungsbestätigung oder eine anderweitige eindeutige Vereinbarung zwischen MAVALA Studio und dem Kunden zustande.
- Individuell vereinbarte Leistungen und Regelungen gehen diesen AGB im Falle von Widersprüchen vor.
- Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs können gesondert berechnet werden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses individuell vereinbarten beziehungsweise im jeweiligen Angebot oder Vertrag angegebenen Preise.
- Rechnungen sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, unmittelbar nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Die Zahlung erfolgt über die auf der Rechnung angegebenen Zahlungsmöglichkeiten.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Zusätzlich gewünschte Leistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs sind, können nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.
§ 4 Mitwirkunsgpflichten des Kunden
- Der Kunde verpflichtet sich, MAVALA Studio alle Informationen, Unterlagen, Zugänge und sonstigen Angaben zur Verfügung zu stellen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der vereinbarten Leistung erforderlich sind.
- Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben verantwortlich.
- Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass erforderliche Informationen oder Mitwirkungshandlungen nicht oder verspätet erbracht werden, verlängern vereinbarte Leistungsfristen entsprechend, soweit MAVALA Studio die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
§ 5 Haftung
- MAVALA Studio haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung von MAVALA Studio oder ihrer gesetzlichen Vertreter beruht. Gleiches gilt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von MAVALA Studio auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung sonstiger Pflichten ist die Haftung von MAVALA Studio ausgeschlossen.
- Die vorstehende Haftungsbeschränkungen und -auschlüsse gelten nicht, soweit MAVALA Studio einen Mangel arglistig verscheigen oder eine Garantie übernommen hat oder soweit aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften gehaftet wird.
- MAVALA Studio übernimmt keine Haftung für den Fall, dass sich ein Hund eigenständig, während der Hundebetreuung befreit oder bei der Betreuung entwischt.
- Für mitgebrachte Gegenstände (z.B.: Körbchen, Spielzeug und Leinen) wird keine Haftung übernommen.
- Die Aufnahme läufiger Hündinnen ist ausgeschlossen. Dem Hundehalter ist bekannt, dass Hündinnen, die während des Aufenthalts läufig werden könnten, auf eigenes Risiko gebracht werden. Für auftretende Folgen (Deckung der Hündin während der Betreuungszeit usw.) wird keine Haftung übernommen. Die damit in Zusammenhang stehenden Kosten gehen zu Lasten des Hundehalters. Der Hund muss unverzüglich abgeholt werden. Im Fall des berechtigten Abbruchs der Betreuung gelten die Stornierungsbedingungen § 13.4 das heißt der Hundehalter hat den vollen Preis bei Abholung des Hundes zu leisten bzw. wird dieser einbehalten.
Teil B - Besondere Bedingungen für die Hundebetreuung
§ 6 Voraussetzungen für die Aufnahme eines Hunde
Der Hundehalter verpflichtet sich, MAVALA Studio vor Beginn der Betreuung vollständig und wahrheitsgemäß über alle für die Betreuung relevanten Eigenschaften und Besonderheiten des Hundes zu informieren.
Hierzu gehören insbesondere:
- Name, Alter und Geschlecht
- Erkrankungen und gesundheitliche Einschränkungen,
- Allergien und Unverträglichkeiten,
- erforderliche Medikamente,
- Verhaltensauffälligkeiten,
- Ängste und bekannte Stressreaktionen,
- Aggressionsverhalten gegenüber Menschen oder anderen Tieren,
- Beißvorfälle aus der Vergangenheit,
- Läufigkeit,
- besondere Fütterungsanforderungen
- Bevorzugter Tierarzt
- Notfallkontakt sowie
- sonstige Umstände, die für eine sichere Betreuung relevant sind.
Der Hundehalter bestätigt, dass für den Hund eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung besteht, soweit eine solche gesetzlich vorgeschrieben oder vertraglich vereinbart ist.
MAVALA Studio kann einen Hund ablehnen, wenn aufgrund seines Gesundheitszustands oder Verhaltens eine sichere und angemessene Betreuung nicht gewährleistet werden kann.
MAVALA Studio ist berechtigt, eine bereits begonnene Betreuung vorzeitig zu beenden, wenn sich während der Betreuung erhebliche, zuvor nicht mitgeteilte gesundheitliche oder verhaltensbedingte Risiken zeigen und eine Fortsetzung der Betreuung nicht zumutbar oder nicht sicher möglich ist.
§ 7 Gesundheit und Impfungen
- Der Hundehalter ist verpflichtet, MAVALA Studio über ansteckende Erkrankungen, Parasitenbefall oder entsprechende Verdachtsfälle vor Beginn der Betreuung zu informieren.
- Der Hundehalter stellt sicher, dass der Hund die für die vereinbarte Betreuungsform erforderlichen gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt.
- Soweit MAVALA Studio für bestimmte Betreuungsleistungen einen Impfnachweis oder andere gesundheitliche Nachweise verlangt, sind diese vor Beginn der Betreuung vorzulegen.
- MAVALA Studio kann die Betreuung eines erkrankten oder möglicherweise ansteckenden Hundes zum Schutz anderer Tiere ablehnen.
§ 8 Fütterung und Medikamente
- Besondere Fütterungsanforderungen, Allergien und Unverträglichkeiten müssen MAVALA Studio vor Beginn der Betreuung mitgeteilt werden.
- Vom Hundehalter bereitgestelltes Futter und Medikamente müssen eindeutig gekennzeichnet und mit verständlichen Angaben zur Dosierung beziehungsweise Anwendung versehen sein.
- Medikamente werden nur nach vorheriger Absprache und entsprechend den Angaben des Hundehalters beziehungsweise einer tierärztlichen Anweisung verabreicht.
- Sollte sich während des Aufenthalts zeigen, dass der zu betreuende Hund nicht über genügend Medikamente verfügt oder andere Medikamente benötigt, ist MAVALA Studio berechtigt, auf Kosten des Halters Medikamente zu besorgen. Die dadurch entstandenen tierärztlichen Kosten, sowie alle weiteren entstandenen Kosten für Mehraufwände werden in Höhe von 30 € pro Stunde separat in Rechnung gestellt und sind vom Hundehalter bei Abholung des Hundes zu bezahlen.
§ 9 Erkrankungen und tierärztliche Behandlung während der Betreuung
- Wird ein Hund während der Betreuung krank oder verletzt sich, wird MAVALA Studio versuchen, den Hundehalter beziehungsweise die hinterlegte Notfallkontaktperson unverzüglich zu erreichen.
- Ist der Hundehalter beziehungsweise die Notfallkontaktperson nicht rechtzeitig erreichbar und erscheint eine tierärztliche Behandlung aus Sicht von MAVALA Studio zum Schutz des Tieres erforderlich, ist MAVALA Studio berechtigt, einen Tierarzt beziehungsweise eine Tierklinik aufzusuchen.
- Die hierdurch entstehenden angemessenen Tierarzt-, Medikamenten-, Transport- und sonstigen notwendigen Kosten trägt grundsätzlich der Hundehalter, soweit MAVALA Studio die Erkrankung oder Verletzung nicht zu vertreten hat.
- In akuten Notfällen steht das Wohl des Hundes an erster Stelle. Eine erforderliche tierärztliche Behandlung darf deshalb auch ohne vorherige Zustimmung des Hundehalters veranlasst werden, wenn ein Abwarten nicht vertretbar erscheint.
- Sollte sich während des Aufenthalts herausstellen, dass der zu betreuende Hund an einer übertragbaren Krankheit leidet oder von Parasiten befallen ist, ist MAVALA Studio berechtigt, eine entsprechende (tierärztliche) Behandlung auf Kosten des Hundehalters durchführen zu lassen. Darüber hinaus trägt der Hundehalter auch die dadurch entstandenen Aufwandskosten, 30 € pro Stunde, sowie angefallene Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten oder anderen Krankheiten kommen. Für diesen Fall übernimmt MAVALA Studio keine Haftung.
§ 10 Verhalten des Hundes und Schäden
- Der Hundehalter ist verpflichtet, MAVALA Studio über bekannte Verhaltensauffälligkeiten und Gefahren vollständig zu informieren.
- Für Schäden, die der betreute Hund verursacht, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Der Hundehalter stellt sicher, dass der Versicherungsschutz seiner Hundehalterhaftpflicht auch für die vereinbarte Fremdbetreuung besteht, soweit dies für seinen Versicherungsvertrag erforderlich ist.
- Schäden oder besondere Vorfälle während der Betreuung werden dem Hundehalter möglichst zeitnah mitgeteilt.
§ 11 Betreuung, Auslauf und Kontakt mit anderen Hunden
- Der Hundehalter erklärt sich – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – damit einverstanden, dass der Hund im Rahmen der Betreuung angemessenen Auslauf erhält.
- Kontakt mit anderen Hunden erfolgt nur, soweit dies nach Einschätzung von MAVALA Studio aufgrund der bekannten Eigenschaften und des Verhaltens der beteiligten Hunde vertretbar ist.
- Trotz sorgfältiger Betreuung können typische Risiken des Umgangs mit Tieren nicht vollständig ausgeschlossen werden.
- Besondere Einschränkungen, beispielsweise hinsichtlich Freilauf, Kontakt zu anderen Hunden oder bestimmten Aktivitäten, müssen vor Beginn der Betreuung ausdrücklich mitgeteilt werden.
§ 12 Übergabe und Abholung
- Übergabe- und Abholzeiten werden individuell vereinbart.
- Der Hund ist zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen beziehungsweise zu übergeben.
- Sollte sich die Abholung verzögern, ist MAVALA Studio möglichst frühzeitig zu informieren.
- Erhebliche zusätzliche Betreuungszeiten, die über den vereinbarten Zeitraum hinausgehen, können zusätzlich berechnet werden. Bei einer Überschreitung der vereinbarten Abholzeit von mehr als zwei Stunden wird ein Zuschlag in Höhe von 5 € berechnet
§ 13 Stornierung der Hundebetreuung
Der Hundehalter ist berechtigt, den geschlossenen Betreuungsvertrag zu folgenden Stornierungsbedingungen zu stornieren:
- Erfolgt die Stornierung mindestens 30 Tage vor dem jeweiligen Betreuungsbeginn, fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30% der vereinbarten gesamten Betreuungskosten an.
- Erfolgt die Stornierung bis 14 Tage vor dem jeweiligen Betreuungsbeginn, fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% der vereinbarten gesamten Betreuungskosten an.
- Erfolgt die Stornierung bis 7 Tage vor dem jeweiligen Betreuungsbeginn, fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 70% der vereinbarten gesamten Betreuungskosten an.
- Erfolgt die Stornierung weniger als 7 Tage vor dem jeweiligen Betreuungsbeginn, trägt der Hundehalter die Stornierungsgebühren in Höhe von 100% der vereinbarten gesamten Betreuungskosten.
§ 14 Freistellung
Macht ein Hundehalter (= verletzter Hundehalter) oder ein Dritter gegenüber MAVALA Studio Schadensersatzansprüche geltend, welche durch einen anderen zu betreuenden Hund von MAVALA Studio entstanden sind, wird der Hundehalter des schadensverursachenden Hundes (= schadensverursachender Hundehalter) MAVALA Studio gegen die Ansprüche des verletzten Hundehalters und Dritter verteidigen und von diesen Ansprüchen freistellen.
Voraussetzungen für die Ansprüche von MAVALA Studio gegenüber dem schadensverursachenden Hundehalter sind, dass:
- MAVALA Studio den schadensverursachenden Hundehalter unverzüglich über die Geltendmachung des entsprechenden Anspruchs durch Dritte verständigt.
- MAVALA Studio dem schadensverursachenden Hundehalter die alleinige Rechtsverteidigung gegen diese Ansprüche überlassen hat. Soweit MAVALA Studio dem schadensverursachenden Hundehalter die Rechtsverteidigung nicht vollständig übertragen kann, hat MAVALA Studio ihm stattdessen die Kontrolle hierüber einzuräumen und im Rahmen der Rechtsverteidigung oder bei Vergleichsverhandlungen nur und stets im Einvernehmen mit dem schadensverusachenden Hundehalter zu agieren.
MAVALA Studio wird den schadensverursachenden Hundehalter bei der Vorbereitung und Durchführung der Rechtsverteidigung bzw. Vergleichsverhandlungen in angemessenem Umfang unterstützen.
Die Verjährung des Freistellungsanspruchs entspricht der Verjährung der geltend gemachten Ansprüche von Dritten.
Hat der Schadensverursachende Hundehalter nach Ablauf einer angemessenen Frist seine Freistellungspflicht nicht erfüllt, kann MAVALA Studio den Drittanspruch - unabhängig davon, ob dieser begründet ist oder nicht - erfüllen und die an den Dritten erbrachte Zahlung oder sonstige Leistungen als entstandenen Schaden getlend machen, ohne die Begründetheit des Anspruchs vorab zu prüfen. Der schadensverursachende Hundehalter ist in einem späteren Regressprozess mit dem Einwand ausgeschlossen, dass MAVALA Studio eine eigenverantwortliche, den Rechtsspruch ausschließende Entscheidung getroffen hat bzw. einen Prozess nicht angemessen geführt wurde.
Teil C - Besondere Bedingungen für Social Media Management
§ 15 Leistungsumfang
MAVALA Studio bietet je nach individueller Vereinbarung insbesondere folgende Leistungen an:
- Entwicklung von Content-Strategien,
- Erstellung von Redaktionsplänen,
- Content-Konzeption,
- Erstellung und Bearbeitung von Text-, Grafik-, Foto- und Videoinhalten,
- Veröffentlichung und Planung von Beiträgen,
- Betreuung von Social-Media-Kanälen,
- Community Management,
- Beratung und strategische Weiterentwicklung sowie
- weitere individuell vereinbarte Social-Media-Leistungen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise Vertrag.
Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht Bestandteil des vereinbarten Preises.
§ 16 Zugänge und Accounts
- Der Kunde stellt MAVALA Studio die zur Leistungserbringung erforderlichen Zugänge, Berechtigungen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
- Zugangsdaten werden von MAVALA Studio vertraulich behandelt und ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Leistung verwendet.
- Nach Beendigung der Zusammenarbeit werden gespeicherte Zugangsdaten gelöscht, soweit keine gesetzlichen oder vertraglichen Gründe für eine weitere Speicherung bestehen.
- Der Kunde bleibt Inhaber beziehungsweise Verantwortlicher seiner jeweiligen Social-Media-Accounts.
§ 17 Freigaben und Veröffentlichungen
- Soweit eine vorherige Freigabe vereinbart wurde, erhält der Kunde Inhalte vor der Veröffentlichung zur Prüfung.
- Mit der Freigabe bestätigt der Kunde grundsätzlich, dass der jeweilige Inhalt veröffentlicht werden darf.
- Der Kunde ist verpflichtet, Inhalte innerhalb vereinbarter Fristen zu prüfen. Verzögerungen bei der Freigabe können zu einer entsprechenden Verschiebung der Veröffentlichung führen.
- Sofern eine eigenständige Veröffentlichung durch MAVALA Studio ohne vorherige Einzelfreigabe vereinbart wurde, darf MAVALA Studio Inhalte im Rahmen der abgestimmten Content-Strategie und des vereinbarten Redaktionsplans veröffentlichen.
§ 18 Vom Kunden bereitgestellte Inhalte und Rechte Dritter
- Stellt der Kunde MAVALA Studio Texte, Bilder, Videos, Musik, Logos, Marken, Grafiken oder sonstige Inhalte zur Verfügung, versichert er, über die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Rechte zu verfügen.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.
- Der Kunde räumt MAVALA Studio die für die Durchführung des jeweiligen Auftrags erforderlichen Nutzungsrechte an den bereitgestellten Inhalten für die Dauer und den Umfang der Zusammenarbeit ein.
- MAVALA Studio ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Inhalte umfassend rechtlich zu prüfen, soweit eine solche Prüfung nicht ausdrücklich als Leistung vereinbart wurde.
§ 19 Von MAVALA Studio erstellte Inhalte und Nutzungsrechte
- Soweit MAVALA Studio im Rahmen des Auftrags eigene urheberrechtlich geschützte Inhalte erstellt, erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte.
- Umfang, Dauer und Art der Nutzungsrechte richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
- Eine Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte oder eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks bedarf einer gesonderten Vereinbarung, soweit sich ein entsprechendes Recht nicht bereits aus dem jeweiligen Vertrag ergibt.
- Rechte an eingesetzten Materialien Dritter, beispielsweise Stockmedien, Schriftarten, Musik oder Vorlagen, richten sich zusätzlich nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers.
- Erstellte Inhalte dürfen von MAVALA Studio, sofern der Kunde nicht schriftlich widerspricht, als Referenz für das eigene Portfolio sowie auf der Website und den Social Media Kanälen verwendet werden.
§ 20 Plattformen und technische Verfügbarkeit
- MAVALA Studio hat keinen Einfluss auf die dauerhafte Verfügbarkeit und technische Funktionsfähigkeit externer Plattformen wie Instagram, Facebook, LinkedIn, TikTok oder anderer Social-Media-Dienste.
- Für Ausfälle, technische Störungen, Änderungen von Funktionen oder Algorithmen sowie Maßnahmen der jeweiligen Plattformbetreiber haftet MAVALA Studio nur, soweit MAVALA Studio diese zu vertreten hat.
- MAVALA Studio kann insbesondere keine bestimmte Reichweite, Anzahl an Followern, Interaktionen, Leads, Verkäufe oder sonstigen wirtschaftlichen Ergebnisse garantieren.
- Social-Media-Kennzahlen können von zahlreichen Faktoren beeinflusst werden, auf die MAVALA Studio keinen Einfluss hat.
§ 21 Community Management
- Soweit Community Management vereinbart wurde, richtet sich dessen Umfang nach dem jeweiligen Vertrag beziehungsweise Leistungspaket.
- MAVALA Studio ist nicht verpflichtet, Nachrichten oder Kommentare rund um die Uhr zu überwachen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Rechtlich, geschäftlich oder reputationsbezogen besonders sensible Anfragen können zur Abstimmung an den Kunden weitergeleitet werden.
- Der Kunde stellt MAVALA Studio die für eine sachgerechte Beantwortung erforderlichen Informationen und Vorgaben zur Verfügung.
§ 22 Vertragslaufzeit und Kündigung Social Media Management
- Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach dem individuell geschlossenen Vertrag.
- Bei laufenden monatlichen Leistungen gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Nach Beendigung des Vertrags werden die vom Kunden bereitgestellten Account-Zugänge nicht mehr verwendet.
§ 23 Änderung des Leistungsumfangs
Wünscht der Kunde während einer laufenden Zusammenarbeit zusätzliche Beiträge, Videos, Grafiken, Plattformen, Community-Management-Leistungen oder sonstige Leistungen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Pakets sind, können diese nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet werden.
Teil D - Schlussbestimmungen
§ 24 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung von MAVALA Studio zu entnehmen.
§ 25 Verbraucherstreitbeilegung
MAVALA Studio ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 26 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
§ 27 Schlussbestimmungen
- Individuelle Vereinbarungen zwischen MAVALA Studio und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
- Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, kann der Geschäftssitz von MAVALA Studio als Gerichtsstand vereinbart werden.
MAVALA Studio
Inhaberin: Gina Fink
Vala-Lamberger-Straße 24, 64646 Heppenheim
mavalastudio@gmx.net
0179 / 2213225
Stand: August 2026